Förderung nach §17
Thesen zur Förderung:
Im Rahmen der §-17-Förderung sollen Schüler fit gemacht werden, damit sie im Unterricht bei Bedarf mit einem Laptop oder PC arbeiten können. Sie sollen keine Informatiker werden. Es geht darum, Schülern, die aus motorischen oder anderen (z.B.LRS) Gründen nicht hinreichend die Schriftsprache erlernen oder anwenden können, eine Kompensationsmöglichkeit zur schriftsprachlichen Arbeit im Unterricht zu geben. Das, was mit den Schülern in den Förderstunden erarbeitet wird, muss mit den Klassenlehrern abgesprochen werden, so dass diese alle Fachlehrer der Schüler über den erreichten und einsetzbaren Stand informieren können. Alle
Fachlehrer sollen zum Zwecke der Festigung die erarbeiteten Kompetenzen nutzen, Rückmeldungen den Klassenlehrern und/oder den Förderlehrern geben.
Spezielle Programme zum Einsatz in einzelnen Unterrichtsfächern müssen durch die Fachlehrer eingeführt und vermittelt werden.
Z.B.:
- Mathe: Geonext oder Geogebra oder der spezielle Teil für Geometrie beim Programm „Multitext“
- BK: Zeichenprogramme (Paint o.a.)
- SAPh / Grundschule: Einspeichern und Nutzung von digitalen Arbeitsheften
Sollten dazu Förderstunden erforderlich sein, wenden sich zwecks Beantragung Planung dieser Stunden die Kollegen bitte an die/den Verantwortliche(n) für die Planung der §-17-Stunden. Die in der Tabelle aufgeführten Kompetenzen sind die Maximalziele, die erreicht werden sollen/können. Sicherlich müssen einige dieser Kompetenzen nicht durch alle Schüler erreicht werden. Die Förderlehrer sprechen deshalb mit den Klassenlehrern die Ziele ab, die zur Nutzung des Hilfsmittels benötigt werden. Sind die maximal durch diesen Schüler erreichbaren Ziele erreicht, kann die Förderung zu diesem Zeitpunkt abgebrochen werden. Sollte später eine Weiterentwicklung möglich und/oder erforderlich sein, dann kann der Klassenlehrer dies erneut - mit möglichst genauer Zielsetzung – beantragen. Das kann auch im Verlauf eines Schuljahres geschehen.
Sind Schüler noch nicht mit eigenem Laptop versorgt, sind die Förderlehrer in Zusammenarbeit mit den Klassenlehrern und Sozialpädagogen der Klassenstufe beauftragt, die Versorgung zu unterstützen (Firma, Krankenkasse, Jugendamt). Immer muss es darum gehen, die Schüler mit der notwendigen Hardware und Software zu versorgen, diese dem Schüler gerecht einzustellen und die Schüler an der Nutzung der Hard- und Software, in den in der Tabelle genannten Kompetenzen, auszubilden.
Wenn Schüler motorisch in der Lage sind, ein 10-Finger-Schreibprogramm zu erlernen, sollte dies mit den Schülern angebahnt werden. Kostenlose Lernprogramme sind im Internet herunterladbar (Absprache mit Eltern). Nach einer Anbahnungsphase ist es aber nicht mehr unsere Aufgabe, mit den Schülern das Programm im Rahmen der §-17- Stunden weiter zu üben.
Mit den Schülern sollte die Nutzung von Hard- und Software u.U. in mehreren vorhandenen Möglichkeiten erarbeitet werden (Befehle in der Menüleiste, rechte Mousetaste, Tastaturbefehle). Damit können sie u.U. das Gerät bei sonderpädagogische Förderung
motorischen Problemen bedienen, auch, wenn sie die Mouse nicht zielgerichtet bewegen können. Aufgabe der Förderlehrer ist es auch, die Geräte so einzustellen, dass eine möglichst problemlose Nutzung und Bedienung durch die SuS erfolgen kann (Systemsteuerung Anpassung / Center für erleichterte Bedienung) U.U. kann es sich als nützlicher erweisen, dass die Schüler ihre erarbeiteten Kompetenzen an verschiedenen Computer beweisen sollen, d.h. nicht nur an ihrem eigenen Laptop, sondern auch an im Klassenraum befindlichen Schulrechnern, so dass sie ihr Wissen transferieren müssen.